Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. Oktober 2014, Az. W 4 K 14.149 ist wirkungslos geworden.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. In entsprechender Anwendung von §
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