Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.09.2014 - Az.
an die Klägerin 65.540 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2012 zu zahlen,
an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.580 Euro zu zahlen;
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 1) ist gegenstandslos.
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