Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 09.01.2018, Az. 1 HK
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 178,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2017 zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Klage - soweit sie nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde - abgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 2/3, der Beklagte 1/3.
B.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
C.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 7/9, der Beklagte 2/9.
D.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts in obiger Fassung sind vorläufig voll streckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
E.
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