Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 03.05.2018, Az. 1 HK
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht überschreiten darf und an den gesetzlichen Vertretern der Beklagten zu vollziehen ist) für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selber oder durch Dritte wahrheitswidrig zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, sie sei unabhängig und neutral, solange die Mehrheit ihrer Unternehmensanteile von einem Versicherer gehalten wird.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. II. III. IV. V.
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