LG München I - 14.02.1991 (7 O 17146/90) - DRsp Nr. 1998/2710
LG München I, vom 14.02.1991 - Aktenzeichen 7 O 17146/90
DRsp Nr. 1998/2710
In einem Subunternehmervertrag ist nach § 9AGBG die Klausel unwirksam: »Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens an dem der Durchführung folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt worden sind (absolute Anspruchsvoraussetzung).«