Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.06.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 18.580,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2017 sowie nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 562,16 € zu Händen der hinter den Klägern stehenden Rechtsschutzversicherung A Rechtsschutz-Schadenservice GmbH, Schaden-Nr.: ..... zu zahlen.
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