Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 08.12.2015 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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