1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 20.07.2021, Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Urteile des Senats und des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 41.143,01 EUR festgesetzt.
I.
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