Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 09.07.2015 - Sch
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.162,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 24.03.2012 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird als unzulässig verworfen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz tragen die Beklagte 3/5 und die Klägerin 2/5; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte 7/10 und die Klägerin 3/10.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung des Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert:
1. Instanz | 80.249,24 € |
Berufungsverfahren | 70.249,24 € |
I.
1. 2.
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