OVG Niedersachsen - Urteil vom 10.08.2010
1 KN 218/07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 11; BauGB § 12; BauGB § 214 Abs. 3; StGB § 331;
Fundstellen:
DVBl 2010, 1389
DÖV 2010, 986
NVwZ-RR 2011, 10
UPR 2010, 459

Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für einen großen Freizeitpark trotz Angebot von Jahresfreikarten vom Betreiber an die Ratsmitglieder; Erfordernis eines zusätzlichen Malus über die in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vorgesehene Pegelzuschläge hinaus i.R.v. mitleidserregenden oder angsterregenden Freizeitparkgeräuschen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.08.2010 - Aktenzeichen 1 KN 218/07

DRsp Nr. 2010/18073

Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für einen großen Freizeitpark trotz Angebot von Jahresfreikarten vom Betreiber an die Ratsmitglieder; Erfordernis eines zusätzlichen Malus über die in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vorgesehene Pegelzuschläge hinaus i.R.v. mitleidserregenden oder angsterregenden Freizeitparkgeräuschen

1. Die Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für einen großen Freizeitpark ist nicht ohne Weiteres schon deshalb mängelbehaftet, weil der Betreiber des Freizeitparks den Ratsmitgliedern kostenlose Jahresfreikarten angeboten hat und diese - nach Einholung anwaltlichen Rechtsrats - teilweise auch angenommen und genutzt worden sind.2. Freizeitparkgeräusche, die ihrer Art nach bei Nachbarn des Plangebiets Mitleids- oder Angstgefühle auslösen können - wie Schreie von Achterbahnbenutzern oder dumpfe, grollende Fahrgeräusche - erfordern nach gegenwärtigem, ungesicherten Erkenntnisstand keinen zusätzlichen Malus über die in der TA Lärm vorgesehenen Pegelzuschläge hinaus.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 11; BauGB § 12; BauGB § 214 Abs. 3; StGB § 331;

Tatbestand