Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 01.07.2020, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 30.407,55 € festgesetzt.
I.
Der Kläger macht einen Rückübertragungsanspruch aus einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück geltend.
1. 2. 1. 2.
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