Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Dezember 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Widerklage in Höhe von 42.574,42 € abgewiesen worden ist.
Die weitergehende Revision des Beklagten wird zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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