VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2018
8 S 1464/15
Normen:
BauGB § 12; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3;
Fundstellen:
DÖV 2018, 493
ZfBR 2018, 385
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 20.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2227/12

Möglichkeit einer Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Backvorbereitungsraums sowie den Ausbau der Backvorbereitungszelle im Pfandlager eines Lebensmittelmarkts

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2018 - Aktenzeichen 8 S 1464/15

DRsp Nr. 2018/5658

Möglichkeit einer Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Backvorbereitungsraums sowie den Ausbau der Backvorbereitungszelle im Pfandlager eines Lebensmittelmarkts

Auch von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann befreit werden (wie Senatsurt. v. 14.03.2007 - 8 S 1921/06 -, VBlBW 2008, 348). Bei der Annahme der Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB ist jedoch besondere Zurückhaltung geboten, da grundsätzlich ein strikter Vorhabenbezug besteht und der Bebauungsplan durch das konkrete Vorhaben charakterisiert ist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Mai 2015 - 2 K 2227/12 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BauGB § 12; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erweiterung eines Lebensmittelmarkts der Klägerin. Diese begehrt eine Baugenehmigung für den Anbau eines Backvorbereitungsraums sowie den Ausbau der Backvorbereitungszelle im Pfandlager.