OVG Niedersachsen - Beschluss vom 12.03.2009
1 LA 184/06
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15; EMRK Art. 8; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2009, 630
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 04.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 497/06

Nachbarklage gegen Mobilfunkmast: Abweichung; Divergenz; Elektrosmog; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinbedarfsfläche; Mobilfunkmast; Wertminderung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 1 LA 184/06

DRsp Nr. 2009/10944

Nachbarklage gegen Mobilfunkmast: Abweichung; Divergenz; Elektrosmog; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinbedarfsfläche; Mobilfunkmast; Wertminderung

1. Die Außerachtlassung eines Rechtssatzes, welchen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, stellt nicht automatisch eine Divergenz dar. 2. Eine Fläche für Gemeinbedarf bildet mit benachbarten Wohnbauflächen nicht in jedem Fall "ein Gebiet", in dem der Gebietserhaltungsanspruch (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151) erhoben werden kann. 3. Zur Frage, ob und wann eine Wertminderung einen Abwehranspruch stützt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15; EMRK Art. 8; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe: