Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichter - vom 04. August 2009 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.
A.
Der Kläger wendet sich gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für das Grundstück ... (Flurstück ... der Flur ... Gemarkung ...).
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