OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 16.10.2009
1 LA 42/09
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:

Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück; Rücksichtlosigkeit eines Vorhabens wegen einer möglichen Riegelwirkung oder wegen Zerstörung eines Grüngürtels; Herleitung einer nachbarschützenden Wirkung durch die Lage eines Grundstücks im Bereich einer Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2009 - Aktenzeichen 1 LA 42/09

DRsp Nr. 2010/2945

Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück; Rücksichtlosigkeit eines Vorhabens wegen einer möglichen "Riegelwirkung" oder wegen "Zerstörung" eines "Grüngürtels"; Herleitung einer nachbarschützenden Wirkung durch die Lage eines Grundstücks im Bereich einer Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichter - vom 04. August 2009 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

A.

Der Kläger wendet sich gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für das Grundstück ... (Flurstück ... der Flur ... Gemarkung ...).