Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
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