VGH Bayern - Beschluss vom 12.02.2019
9 CS 18.177
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 29.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 17.2265
VG Ansbach, vom 29.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 17.2266
VG Ansbach, vom 29.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 17.2277
VG Ansbach, vom 29.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 17.2295
VG Ansbach, vom 29.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 S 17.2302

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes; Berücksichtigung des Gebietserhaltungsanspruchs bei der Erteilung einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 12.02.2019 - Aktenzeichen 9 CS 18.177

DRsp Nr. 2019/4203

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes; Berücksichtigung des Gebietserhaltungsanspruchs bei der Erteilung einer Baugenehmigung

Tenor

I.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

II.

Die Beigeladene trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

III.

Der Streitwert für die Beschwerdeverfahren wird auf 18.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer benachbarter Wohnanwesen (Antragstellerin zu 1: FlNr. ..., Antragstellerin zu 2: FlNr. ..., Antragsteller zu 3: FlNr. ..., Antragsteller zu 4 und 5: FlNr. ..., Antragsteller zu 6 und 7: FlNr. ..., jeweils Gemarkung H ...) gegen die der Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts A ... vom 29. Juni 2017 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.199,80 m2 und einer Geschossfläche von ca. 2.100 m2 auf dem Grundstück S ... in H ... (FlNr. ... der Gemarkung H ...) mit einem Parkplatz mit 108 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. ...