VGH Bayern - Beschluss vom 07.01.2019
15 CS 18.2035
Normen:
BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3; BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 05.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 18.1219

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für Erweiterung eines Discountmarktes

VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2019 - Aktenzeichen 15 CS 18.2035

DRsp Nr. 2019/4606

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für Erweiterung eines Discountmarktes

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3; BauGB § 34;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich als Grundstücksnachbarn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Discountmarkts (Bescheid vom 6.12.2017).

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 5. September 2018 den Antrag der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den genannten Bescheid erhobenen Klage abgelehnt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses Bezug genommen.