Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich als Grundstücksnachbarn im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§
Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 5. September 2018 den Antrag der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den genannten Bescheid erhobenen Klage abgelehnt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses Bezug genommen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|