VGH Bayern vom 25.01.1991
14 CS 90.3271
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BayVBl 1991, 694

Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet

VGH Bayern, vom 25.01.1991 - Aktenzeichen 14 CS 90.3271

DRsp Nr. 1996/17919

Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet

1. Zwar sind im Dorfgebiet sind landwirtschaftliche Betriebe und Wohnbebauung gleichermaßen zulässig; doch ist auf die Belange landwirtschaftlicher Betriebe und ihre Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen. 2. a) Der herkömmliche landwirtschaftliche Betrieb muß seinen Platz im Dorf auch dann finden können, wenn dort vermehrt Wohnbebauung entsteht. Dies kann im Einzelfall dazu führen, daß sich der Abwehranspruch des Inhabers des emittierenden landwirtschaftlichen Betriebs gegen eine Wohnbebauung, die in unmittelbarer Nachbarschaft geplant ist, dadurch verstärkt.