VGH Bayern - Beschluss vom 10.04.2019
9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500
Normen:
BauGB § 34; 26. BImSchV § 3;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 13.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 15.1172

Nachbarrechtsbehelf; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks; Gebot der Rücksichtnahme

VGH Bayern, Beschluss vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 9 ZB 15.2481, 9 ZB 15.2500

DRsp Nr. 2019/7514

Nachbarrechtsbehelf; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks; Gebot der Rücksichtnahme

Tenor

I.

Die Verfahren 9 ZB 15.2481 und 9 ZB 15.2500 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II.

Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

III.

Der Kläger trägt die Kosten der Zulassungsverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

IV.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird für das Verfahren 9 ZB 15.2481 auf 7.500,- Euro, für das Verfahren 9 ZB 15.2500 auf 7.500,- Euro und nach der Verbindung auf insgesamt 15.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; 26. BImSchV § 3;

Gründe

I.