OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.06.2019
7 A 2387/17
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 6 -7; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 6867/17

Nachbarrechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Kaufhauses in einen großflächigen Lebensmittelmarkt und einen Drogeriemarkt sowie die Errichtung von ergänzenden Wohnungen nebst Tiefgarage; Verletzung eines Gebietsgewährleistungsanspruchs; Verletzung schützender Bebauungsplanfestsetzungen; Verstoß gegen das allgemeine planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2019 - Aktenzeichen 7 A 2387/17

DRsp Nr. 2019/15710

Nachbarrechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Kaufhauses in einen großflächigen Lebensmittelmarkt und einen Drogeriemarkt sowie die Errichtung von ergänzenden Wohnungen nebst Tiefgarage; Verletzung eines Gebietsgewährleistungsanspruchs; Verletzung schützender Bebauungsplanfestsetzungen; Verstoß gegen das allgemeine planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot

1. Bei einer Planzeichnung kommt es darauf an, dass sie hinreichend lesbar ist. An der hinreichenden Lesbarkeit fehlt es, wenn sich dem Plan nicht hinreichend eindeutig ablesen lässt, ob erhebliche Flächenanteile in der Örtlichkeit als öffentliche Verkehrsfläche oder als Baugebiete festgesetzt sein sollen.