Die Antragstellerin wendet sich als Nachbarin gegen eine der Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung zur Nutzung des Unter- und Erdgeschosses des Büroturms des Bauvorhabens "Kabenhof" als Spielstätte und gegen eine dem Beigeladenen zu 2) dazu erteilte Befreiung von Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bahnhof".
Sie selbst ist Miteigentümerin des mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks Neue Straße 21 ("Ulmenhof"), das durch den Bebauungsplan "Innenstadt Teil VI" als Kerngebiet mit Grundflächenzahl 0,9, geschlossener Bauweise und drei Vollgeschossen als Höchstgrenze festgesetzt ist.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|