VGH Bayern - Beschluss vom 09.07.2019
9 ZB 19.32353
Normen:
AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RN 14 K 17.35082

Nachweis der Gefahr willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen in Sierra Leone; Nachweis der fehlenden staatlichen Unterstützung eines Asylbewerbers in seinem Heimatland

VGH Bayern, Beschluss vom 09.07.2019 - Aktenzeichen 9 ZB 19.32353

DRsp Nr. 2019/11466

Nachweis der Gefahr willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen in Sierra Leone; Nachweis der fehlenden staatlichen Unterstützung eines Asylbewerbers in seinem Heimatland

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

1. Der vom Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) liegt nicht vor.