Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 28. August 2018 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 500 € festgesetzt.
Die auf §
Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von §
Die Beschwerde hält für grundsätzlich klärungsbedürftig,
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