Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Formelle Wirksamkeit eines Ratsbeschlusses bei unterbliebener Vorabberatung im einschlägigen Ausschuss; Anforderungen an eine neuerliche Bekanntmachung einer Sanierungssatzung; Notwendige Voruntersuchungen vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets durch eine Gemeinde; Sanierungserforderlichkeit auf Grund von Substanzmängeln u. Funktionsmängeln; Vorliegen von Abwägungsfehlern bei der Abgrenzung des Sanierungsgebiets
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 7 D 130/08.NE
DRsp Nr. 2009/20482
Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Formelle Wirksamkeit eines Ratsbeschlusses bei unterbliebener Vorabberatung im einschlägigen Ausschuss; Anforderungen an eine neuerliche Bekanntmachung einer Sanierungssatzung; Notwendige Voruntersuchungen vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets durch eine Gemeinde; Sanierungserforderlichkeit auf Grund von Substanzmängeln u. Funktionsmängeln; Vorliegen von Abwägungsfehlern bei der Abgrenzung des Sanierungsgebiets
1. Vor dem Erlass einer Sanierungssatzung, deren Geltungsbereich sich auf ein FFH-Gebiet erstreckt (hier: Drachenfels), muss nicht stets eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.2. Die Tourismusförderung kann unter Berücksichtigung der Anforderungen des Abwägungsgebots ein eine Sanierungssatzung rechtfertigendes Anliegen der Gemeinde sein.