Die Revision der Beigeladenen gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2021 ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Antragsteller, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 29 "Schweinehaltung Düben".
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