Die Satzung vom 22. November 2021 über die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre der Antragsgegnerin für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 15 (östlich des Verkehrsweges "Satrupholm", ca. 200 m nördlich des Verkehrsweges "Bondebrück", ca. 500 m westlich der "Bondenau", nordöstlich der Ortslage Satrup) wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre der Antragsgegnerin für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 15.
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