OVG Saarland - Urteil vom 25.11.2010
2 C 379/09
Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 1 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 13a; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 1Nr. 2, 3; BauGB § 214 Abs. 2 Buchst. a;

Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde

OVG Saarland, Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen 2 C 379/09

DRsp Nr. 2011/654

Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde

Einzelfall, in dem sich ein Eigentümer von im Plangebiet gelegenen Grundstücken gegen die planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets wendet, weil kein Baulandbedarf bestehe, die beabsichtigte schnelle Zurverfügungstellung von Baugrundstücken schon daran scheitere, dass er selbst weder bauen noch seine Baustellen verkaufen wolle, er gleichwohl durch anfallende Erschließungskosten belastet werde und das Plangebiet auch wegen erforderlicher Bodenverbesserungsmaßnahmen und von Gewerbebetrieben ausgehender Lärmimmissionen ungeeignet sei, und er damit ohne Erfolg zum einen die Erforderlichkeit des der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans (§ 13a BauGB) in Abrede stellt und zum anderen eine fehlerhafte Abwägung rügt.

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 1 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 13a; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 1Nr. 2, 3;