Die Revision der Antragstellerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Bebauungsplan, der die Grundlage für einen Rad- und Fußweg schaffen soll.
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