Der am 11. November 2021 erneut bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 171/1 "SO Kläranlagen - Flächen für Anlagen der öffentlichen Ver- und Entsorgung" der Antragsgegnerin (Satzungsbeschlüsse vom 27. April 2020 und vom 20. Oktober 2021) ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|