OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.12.2022
1 KN 16/17
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 1-4; BauNVO § 23 Abs. 3 S. 1-3;

Normenkontrollverfahren gegen die Änderung des Bebauungsplans Kampen-Ost mit dem Schwerpunkt überbaubare Grundstücksfläche; Bestimmen der städtebaulichen Erforderlichkeit maßgeblich nach der jeweiligen Konzeption der Gemeinde; Berechnung der baulichen Ausnutzung eines Pfeifenstielgrundstücks ohne die Fläche der Zufahrt

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2022 - Aktenzeichen 1 KN 16/17

DRsp Nr. 2023/5716

Normenkontrollverfahren gegen die Änderung des Bebauungsplans "Kampen-Ost" mit dem Schwerpunkt überbaubare Grundstücksfläche; Bestimmen der städtebaulichen Erforderlichkeit maßgeblich nach der jeweiligen Konzeption der Gemeinde; Berechnung der baulichen Ausnutzung eines Pfeifenstielgrundstücks ohne die Fläche der Zufahrt

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 1-4; BauNVO § 23 Abs. 3 S. 1-3;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Kampen-Ost" der Antragsgegnerin.