Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Kampen-Ost" der Antragsgegnerin.
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