Die am 27.04.2020 beschlossene "Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Offenburger Straße Ost" der Stadt Lahr wird für unwirksam erklärt.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Normenkontrollverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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