OLG München - Urteil vom 09.05.2019
29 U 1048/18
Normen:
BauGB § 196;
Fundstellen:
GRUR-RR 2020, 1
ZUM-RD 2019, 464
Vorinstanzen:
LG München I, vom 23.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 2194/17

Nutzung einer Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem InternetportalBodenrichtwertsammlung keine amtliche Bekanntmachung

OLG München, Urteil vom 09.05.2019 - Aktenzeichen 29 U 1048/18

DRsp Nr. 2019/14944

Nutzung einer Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem Internetportal Bodenrichtwertsammlung keine amtliche Bekanntmachung

Eine Bodenrichtwertsammlung hat keinen regelnden Inhalt, da die Bodenrichtwerte nicht allgemeinverbindlich sind, sondern nur Ausgangspunkt für eine Wertschätzung im typisierten Verfahren; daher handelt es sich insoweit nicht um eine amtliche Bekanntmachung.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.03.2018 wird verworfen.

II.

Auf die Berufung der Beklagten wird Ziffer 5. des Tenors des Urteils des Landgerichts München I vom 23.03.2018 abgeändert und wie folgt gefasst:

5. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 2/5. Die Beklagten tragen je 6/25 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 3/25 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Im Übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors des Urteils des Landgerichts vom 23.03.2018 wie folgt lautet:

III. IV.