Auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Juni 2012 -
Die Klagen werden insgesamt abgewiesen.
Die Kostenentscheidung wird wie folgt neu gefasst: Die Kläger zu 1, zu 2, zu 3 und zu 6 tragen jeweils ein Fünftel, die Kläger zu 4 und zu 5 als Gesamtschuldner ebenfalls ein Fünftel der Kosten des Berufungsverfahrens und des Verfahrens beim Verwaltungsgericht, jeweils einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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