VGH Bayern - Beschluss vom 28.12.2016
15 CS 16.1774
Normen:
BayBO Art. 55 Abs. 1; BayBO Art. 59; BayBO Art. 60; BayBO Art. 76 S. 2-3; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 -4; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 22.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 16.980

Nutzungsuntersagung eines illegalen Verkaufsplatzes für Kies, Sand, Schotter und andere Baustoffe im Außenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 28.12.2016 - Aktenzeichen 15 CS 16.1774

DRsp Nr. 2017/9800

Nutzungsuntersagung eines illegalen Verkaufsplatzes für Kies, Sand, Schotter und andere Baustoffe im Außenbereich

1. Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften i.S.v. Art. 76 S. 2 BayBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung tatbestandlich rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.2. Der Grundstückseigentümer und -nutzer trägt die materielle Beweislast für das Vorliegen einer legalisierenden Baugenehmigung.