VGH Bayern - Beschluss vom 28.12.2016 15 CS 16.1774
Normen:
BayBO Art. 55 Abs. 1; BayBO Art. 59; BayBO Art. 60; BayBO Art. 76 S. 2-3; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 -4; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 22.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 16.980
Nutzungsuntersagung eines illegalen Verkaufsplatzes für Kies, Sand, Schotter und andere Baustoffe im Außenbereich
VGH Bayern, Beschluss vom 28.12.2016 - Aktenzeichen 15 CS 16.1774
DRsp Nr. 2017/9800
Nutzungsuntersagung eines illegalen Verkaufsplatzes für Kies, Sand, Schotter und andere Baustoffe im Außenbereich
1. Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften i.S.v. Art. 76 S. 2 BayBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung tatbestandlich rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.2. Der Grundstückseigentümer und -nutzer trägt die materielle Beweislast für das Vorliegen einer legalisierenden Baugenehmigung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.