Die Beklagte macht Zahlungsansprüche aus drei Darlehensverträgen gegen den Kläger geltend, die sie durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch in das persönliche Vermögen des Klägers realisieren will, nachdem sie die Kreditverträge gekündigt und durch Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Kaufvertrages die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat.
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