OLG Celle vom 12.03.1970
10 U 136/69
Normen:
HOAI § 22 ;
Fundstellen:
BauR 1970, 247

OLG Celle - 12.03.1970 (10 U 136/69) - DRsp Nr. 1998/2544

OLG Celle, vom 12.03.1970 - Aktenzeichen 10 U 136/69

DRsp Nr. 1998/2544

Liegen in einem von mehreren Wohnungseigentümern errichteten Mehrfamilienhaus die Wohnungen »spiegelgleich« gegenüber, findet eine Ermäßigung nicht statt.

Normenkette:

HOAI § 22 ;

Hinweise:

Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 22 HOAI ist somit die Errichtung von mehreren Gebäuden; Wohnungen innerhalb eines Gebäudes, auch wenn diese gleich, spiegelgleich oder im wesentlichen gleichartig sind, erfüllen die Voraussetzung nicht.

§ 22 HOAI gilt nur für Grundleistungen und nicht für Besondere Leistungen nach § 15 HOAI.

Fundstellen
BauR 1970, 247