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1984
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main vom 17.07.1984
5 U 159/84
Normen:
ZPO
§
486
Abs.1;
Fundstellen:
DRsp IV(415)165g
MDR 1984, 1034
OLG Frankfurt/Main - 17.07.1984 (5 U 159/84) - DRsp Nr. 1992/8440
OLG Frankfurt/Main,
vom 17.07.1984
- Aktenzeichen 5 U 159/84
DRsp Nr. 1992/8440
g. Zuständiges Gericht für ein Beweissicherungsverfahren ist nicht das Gericht, bei dem ein vorläufiges Verfahren anhängig ist.
Normenkette:
ZPO
§
486
Abs.1;
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