OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.10.1991 (19 U 183/90) - DRsp Nr. 1996/807
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.10.1991 - Aktenzeichen 19 U 183/90
DRsp Nr. 1996/807
DM 350000,- sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens aus Verkehrssicherungspflichtverletzung (unzureichendes Errichten eines Gerüstes) für 46jährigen Inhaber eines Zimmereibetriebes wegen Halswirbelsäulenverletzung mit komplettem sensorisch-motorischem Querschnittssyndrom unterhalb C 7 mit Teillähmungen an den oberen körperfernen Gliedmaßen, einer Lähmung der Rücken-, Brustkorb- und Bauchmuskulatur sowie einer vollständigen Lähmung beider Beine, verbunden mit vollständigem Gefühlsausfall für alle Qualitäten unterhalb der Läsionshöhe einschließlich einer Lähmung von Harnblase und Darm.