OLG Hamm - 07.10.1991 (17 U 9/90) - DRsp Nr. 1998/2627
OLG Hamm, vom 07.10.1991 - Aktenzeichen 17 U 9/90
DRsp Nr. 1998/2627
Auch wenn der Auftraggeber einen Baustoff vorschreibt, bleibt es bei der Gewährleistung des Auftragnehmers, wenn der Baustoff als solcher geeignet ist, jedoch die einzelne Lieferung im Sinne eines Ausreißers mangelhaft ist.
Normenkette:
VOB/B § 4;
Hinweise:
Zur Geeignetheit von Baumaschinen siehe BGH, Schäfer/Finnern, Z 3.12 Bl. 11.