OLG Hamm - 15.12.1993 (12 U 58/93) - DRsp Nr. 1998/2621
OLG Hamm, vom 15.12.1993 - Aktenzeichen 12 U 58/93
DRsp Nr. 1998/2621
Wohnungswirtschaftliche Verwaltungsleistungen werden durch § 2 Abs. 3HOAI erfaßt, wenn sie dem Architekten nicht isoliert in Auftrag gegeben werden, sondern sie zur Beauftragung sonstiger Grundleistungen des § 15HOAI hinzutreten.
Nach OLG Hamm (BauR 1993, 761) ist § 5 Abs. 4HOAI auf Verwaltungsleistungen anwendbar, die ein Architekt nach den Vorschriften der II. Berechnungsverordnung erbringt.