OLG Hamm - 26.11.1984 (2 U 138/84) - DRsp Nr. 1996/17242
OLG Hamm, vom 26.11.1984 - Aktenzeichen 2 U 138/84
DRsp Nr. 1996/17242
Schließt ein Unternehmer mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag ab, der den gemeindlichen Eigenanteil nicht berücksichtigt, so kann er beim Verkauf an Dritte nur die Erschließungskosten berechnen, die sich nach Abzug des gemeindlichen Eigenanteils ergeben. Der Käufer braucht sich nicht auf Abtretung der Ansprüche gegen die Gemeinde verweisen zu lassen.