Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 2. Juli 2020 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Betroffene einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit nach §§
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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