OLG Hamburg - Urteil vom 19.12.2019
3 U 172/18
Normen:
UWG § 12 Abs. 2;
Fundstellen:
GRUR-RR 2020, 404
WRP 2020, 673
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 19.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 86/18

Eilrechtsschutz wegen Werbeaussagen für ein ArzneimittelIrreführung von FachkreisenWirkungsweise eines Asthmapräparates

OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2019 - Aktenzeichen 3 U 172/18

DRsp Nr. 2020/4784

Eilrechtsschutz wegen Werbeaussagen für ein Arzneimittel Irreführung von Fachkreisen Wirkungsweise eines Asthmapräparates

Orientierungssätze: 1. Die werbliche Angabe "Power from the Start" für ein Asthmapräparat ruft mangels entgegenstehender aufklärender Angaben bei erheblichen Teilen der angesprochenen Fachkreise die Vorstellung hervor, dass eine Asthma-Behandlung mit dem beworbenen Präparat begonnen werden könne. Ist das Mittel tatsächlich nur als Add-On-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem, durch andere Mittel nur unzureichend kontrollierbarem Asthma zugelassen, werden die Fachkreise in die Irre geführt. 2. Besteht der Wirkmechanismus eines Arzneimittels dergestalt aus zwei Komponenten, dass es so an einen bestimmten Zellrezeptor bindet, dass dadurch Killerzellen aktiviert werden, die wiederum den Zelltod herbeiführen, dann liegt darin keine "direkte" Depletion der Zelle und ist eine Werbung, die eine entsprechende direkte Wirkung behauptet, irreführend.

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juni 2018, Geschäfts-Nr. 312 O 86/18, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juni 2018 und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

UWG § 12 Abs. 2;

Gründe:

A.