Die Antragstellerin betreibt seit 2000 einen Baustoffhandel auf einem von ihr gepachteten Grundstück, auf dem zuvor etwa seit 1950 ein Baustoffhandel und Abrissunternehmen ansässig war. Die ca. 1700 m² große Hoffläche nutzte sie zur Lagerung von Baustoffen - v. a. Kies, Sand und Schlacke. Diese Nutzung untersagte der Antragsgegner im Januar 2009 unter Hinweis auf ihre formelle Illegalität und ordnete die Räumung sowie die sofortige Vollziehung seiner Verfügung an. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin im Wesentlichen mit der Begründung, die Lagernutzung habe der Antragsgegner über Jahrzehnte hingenommen. Sie sei auch genehmigungsfrei. Das Eilverfahren blieb in beiden Instanzen erfolglos.
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