Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines eingeschossigen Bungalows. Sie wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf dem im hängigen Gelände oberhalb gelegenen Nachbargrundstück. Gegen die Baugenehmigung hat die Antragstellerin vor dem VG Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lehnte das VG ab. Die Beschwerde der Antragstellerin blieb erfolglos.
Der Einwand, das VG habe den Sachverhalt nicht gemäß §
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