Die Antragsteller wenden sich gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, mit dem diese ein Besucherzentrum nebst Vorplatz und einen Besucherparkplatz mit ca. 125 Stellplätzen für den Archäologischen Park (jährlich ca. 300.000 Besucher) im unmittelbaren Anschluss an die in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücke der Antragsteller festsetzt. Der Eilantrag hatte Erfolg.
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