VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4351/06
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.07.2009 (10 A 2350/07) - DRsp Nr. 2009/18834
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.07.2009 - Aktenzeichen 10 A 2350/07
DRsp Nr. 2009/18834
1. Auch von nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben können in besonderen Fallgestaltungen schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich zu erwarten sein (hier bejaht).2. Ob von einem Einzelhandelsbetrieb schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei sind alle relevanten Umstände der konkreten städtebaulichen Situation zu berücksichtigen (Fortführung der Rechtsprechung).