Der Kläger begehrte die Erteilung eines Vorbescheids zum Aufstellen einer Würstchenbude auf dem Gelände eines Baumarktes mit 477 genehmigten Stellplätzen. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein Sondergebiet
"Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter" sowie Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen fest. Der Beklagte lehnte seinen Antrag ab, weil das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig sei. Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg.
Der Kläger bedarf gemäß §
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