Der Antragsteller ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes. Er wandte sich mit dem vorliegenden Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan. Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich rd. 170 m westlich des Plangebiets. Der Bebauungsplan setzt im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete fest. Der Rat der Antragsgegnerin beschloss den Bebauungsplan am 29.10.2007 erstmals sowie am 16.2.2009 erneut als Satzung. Der Normenkontrollantrag hatte Erfolg.
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